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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Forest Style France (November 2022)

Gemäß Artikel L 441-1 Code de commerce (frz. Handelsgesetz) stellen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) die alleinige Grundlage für Geschäftsverhandlungen dar. Sie umfassen die vorliegenden Vertragsbedingungen sowie unsere Zahlungskonditionen und die Elemente für die Preisgestaltung wie beispielsweise die Preisliste mit unseren Stückpreisen. Sofern keine anderslautenden besonderen Bedingungen in gemeinsamer Absprache festgelegt wurden, regeln die Bestimmungen unserer AGB die Beziehungen zwischen Forest Style France (im Folgenden „unsere Gesellschaft“) und seinen Geschäftskunden (im Folgenden der „Kunde“) ganz oder teilweise. Wenn sich keine Bestimmung in unseren AGB mit ihnen befasst, erinnern wir ebenfalls daran, dass die Bestimmungen des Verhaltenskodex für Geschäftsgebaren FMB/INOHA (3. Ausgabe vom 15. Juni 2022) zwischen den Mitgliedern dieser Organisationen gelten sollen. Gemäß der in Artikel 5 dieses Gesetzes genannten Frist von einem Monat kann uns der Kunde seine allfälligen Anmerkungen zu unseren AGB innerhalb eines Monats ab deren Erhalt mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass er sie akzeptiert hat. Auszüge aus unseren AGB finden sich auf der Rückseite unserer Rechnungen. Der Kunde wird darüber informiert, dass er Kenntnis von unseren AGB und unseren Verfahren „Vorbringen einer Reklamation“ (Artikel 7.5) hat, die auf unserer Webseite einsehbar sind: www.forest-style-group.com.

1 – Kundenkonto
Das Eröffnen eines Kundenkontos unterliegt der Zustimmung der Vertriebsleitung unserer Gesellschaft. Hierfür legt der Kunde einen Handelsregisterauszug vor, der nicht älter als drei Monate sein darf, und weist seine Zahlungsfähigkeit nach oder reicht weitere Unterlagen ein, die unsere Gesellschaft bei ihm anfordert.

2 – Bestellungen / Aufträge
Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass er vor dem Aufgeben einer Bestellung jeweils unsere AGB und unsere allgemeine Preisliste zur Kenntnis genommen hat.
Unter Bestellung verstehen wir ein vom Kunden ausgestelltes Dokument, welches die Bezeichnung und die Referenz der Artikel, die Mengen und den Preis beinhaltet. Die Angaben in unseren Katalogen sind unverbindlich. Eine Bestellung wird erst nach deren Annahme durch unsere Gesellschaft rechtswirksam. Diese Annahme ergibt sich durch eine vollständige oder teilweise Auftragsbestätigung. Die anlässlich einer Bestellung aufgeführten besonderen Bedingungen sind für uns ausschließlich für diese Bestellung verbindlich. Bei Fehlern oder Anomalien in der Bestellung des Kunden oder bei nicht fristgerechten Bestellungen können unserer Gesellschaft keine Vertragsstrafen auferlegt werden.
Bestellungen, die an unsere Gesellschaft gerichtet wurden, können ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht geändert oder storniert werden. Es werden keine Änderungen oder Stornierungen akzeptiert, wenn die Vorbereitung der Bestellung für die Verladung bereits begonnen hat. Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, wenn der Kunde einer seiner Verpflichtungen nicht nachkommt, oder anormale Bestellungen abzulehnen bzw. wenn der Kunde nicht die geforderten Garantien vorlegt.

3– Preis
Sofern keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden, ergibt sich der Preis aus den zum Zeitpunkt der Erteilung der Bestellung geltenden allgemeinen Preisbedingungen. Wird bei einer Bestellung des Kunden eine längere Frist als in Artikel 4 angegeben, gilt der Preis, der zum Lieferzeitpunkt in Kraft ist. In jedem Fall kann sich unsere Gesellschaft nicht zu einem verbindlichen und unabänderlichen Preis verpflichten, der länger als drei Monate gültig ist.
Sollte ausnahmsweise, insbesondere durch eine Rahmenvereinbarung oder ein Einheits-Übereinkommen, vom oben genannten Abschnitt über die Gültigkeitsdauer des Preises abgewichen werden, kann unsere Gesellschaft nichtsdestotrotz den vereinbarten Preis der Produkte nach Verhandlung ändern, wenn sie die Konditionen für die Festlegung dieses neuen Preises insbesondere im Fall von Währungsschwankungen oder Schwankungen bei Rohstoffen, Energie- oder Transportkosten begründet. Die Preise können mit einer Vorankündigungsfrist von zwei (2) Wochen durch Benachrichtigung mit Angabe des Anwendungsdatums, die per Einschreiben mit Rückschein erfolgt, geändert werden. Dieser Benachrichtigung liegt ein Vertragszusatz bei. Bestellungen des Kunden, die nach Inkrafttreten der neuen Preise erteilt werden, gelten als Annahme des Vertragszusatzes.
Unsere Preise verstehen sich stets frei von Steuern und Abgaben. Die Steuern und/oder spezifischen Abgaben und/oder Öko-Beiträge für die erweiterte Herstellerverantwortung werden auf den Rechnungen ergänzt.
Wirken an der Festlegung des vereinbarten Preises (Artikel L411-3 III Code de commerce) Verpflichtungen mit, die entsprechend dem von unserer Gesellschaft mit dem Kunden erzielten Umsatz berechnet werden, schließt die angewandte Berechnungsgrundlage die Steuern und/oder speziellen Abgaben und/oder den Öko-Beitrag für die erweiterte Herstellerverantwortung aus.
Die eventuell gewährten Jahresendrabatte oder Preisnachlässe unterliegen der Bedingung, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen und -fristen streng einhält: Von der Bemessungsgrundlage des Umsatzes ausgeschlossen sind unbezahlte Rechnungen sowie Rechnungen, die nach ihrem Fälligkeitsdatum bezahlt werden. Zur Berücksichtigung der Bearbeitungsgebühren wird die Schwelle für das Auslösen der von unserer Gesellschaft gewährten Jahresendrabatte oder Nachlässe auf 40 € zzgl. MwSt. festgelegt.

4 – Lieferung
Die Lieferfristen sind Richtangaben. Die Lieferfrist beginnt ab dem Folgetag der Freigabe der Bestellung. Unsere Gesellschaft kann Gesamt- oder Teillieferungen durchführen. Die Ablehnung oder Rücksendung von Waren ist nicht möglich, wenn der Liefertag eingehalten wurde (Ausschluss eines stundenweisen Lieferverzugs).
4.1 Dauerhaftes Sortiment
Unsere Lieferfrist beträgt 15 Werktage (ohne Feiertage und Schließtage der Plattform) nach Freigabe der Bestellung. Unsere Lieferfristen sind Richtangaben und bleiben dies bis zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Liefertermins durch unsere Gesellschaft oder unseren Speditionsdienstleister. Die angegebenen Lieferzeiten beinhalten eine Toleranz von zwei Stunden. Bei einer Wartezeit von über zwei Stunden behält sich der Auslieferer oder Spediteur das Recht vor, ohne Lieferung der Ware und ohne Vertragsstrafe weiterzufahren. In diesem Fall erfolgt die neue Lieferung auf Kosten des Kunden.
Unsere Gesellschaft verpflichtet sich nur zu bindenden Fristen, wenn wir mit dem Kunden über besondere Bedingungen einen effektiv gebildeten voraussichtlichen Bestand innerhalb ausreichender Fristen vereinbaren. Bei signifikanten Abweichungen des Bestellvolumens vom gebildeten voraussichtlichen Bestand kann unsere Gesellschaft nicht haftbar gemacht werden wegen eines unzureichenden Bestands und es können keine Vertragsstrafen jeglicher Art angewandt werden.
4.2 Werbeaktionen
Wenn eine Werbeaktion zwischen unserer Gesellschaft und dem Kunden beschlossen wird, muss uns der Kunde mindestens 24 Wochen vor dem geplanten Lieferdatum eine prognostizierte schriftliche Vorbestellung der betroffenen Produkte zukommen lassen. Die definitiven Bestellungen müssen spätestens vier Wochen vor dem effektiven Liefertermin bei unserer Gesellschaft eingehen. Zwischen der Vorbestellung und der definitiven Bestellung wird eine Volumentoleranz von (+) oder (-) 10 % akzeptiert.
4.3 Direktlieferung nach Hause
4.3.1 Fristen: Die durchschnittliche Lieferfrist kann je nach Produkt zwischen 5 und 20 Werktagen variieren. Die durchschnittliche Versanddauer wird zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben. Für Spezialbestellungen oder Sonderanfertigungen auf Anfrage wie in unseren Katalogen festgelegt beträgt die Frist acht Wochen ab der Auftragsbestätigung durch unsere Gesellschaft.
4.3.2 Preise: Die Preise für eine Lieferung nach Hause gelten für das französische Mutterland auf dem Festland (ausschließlich Inseln und Korsika). Alle anderen spezifischen Ziele (Korsika, Île de Ré usw.) bedürfen eines spezifischen Kostenvoranschlags. Jedes andere spezifische Ziel bedarf einer besonderen Prüfung. Die für eine Direktlieferung nach Hause vorgesehenen Produkte können nicht an ein Geschäft geliefert werden.
4.3.3 Lieferung: Die Lieferung erfolgt durch einen Spediteur vom Typ „LKW“ (Fahrzeug mit einer Länge von bis zu 20 m, einer Höhe von bis zu 4,10 m und einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 44 Tonnen).
Der Kunde muss sicherstellen, dass die Transportart eine Direktlieferung nach Hause ermöglicht und in der Lage sein, alle detaillierten Zugangsinformationen bereitzustellen und mit dem Spediteur die Durchführbarkeit der Lieferung bei seinem eigenen Endkunden oder Verbraucher gewährleisten. Unsere Gesellschaft kann nicht haftbar gemacht werden für falsche oder unvollständige Angaben, aufgrund denen die Lieferung nicht durchführbar ist.
Jede andere Transportart, die angepasst werden muss, führt zu zusätzlichen Lieferkosten, die vom Kunden zu tragen sind.
Für einige Produkte kann je nach deren Sperrigkeit die Lieferung per Kurierdienst, Paketdienst oder auf dem Postweg erfolgen.
Die Produkte werden an die auf dem Bestellschein des Kunden angegebene Adresse, an der Grundstücksgrenze, im Erdgeschoss geliefert. Die Lieferung schließt die Beförderung in ein höheres Stockwerk, die Installation, die Montage oder die Inbetriebnahme der Produkte aus.
Der Kunde muss unserer Gesellschaft alle Angaben, insbesondere die Telefonnummer, bereitstellen, damit der Spediteur direkt mit dem Endkunden Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren kann. Der Spediteur legt den Liefertermin gemäß eines mit dem Endkunden des Kunden vereinbarten Zeitfensters fest.
Die zusätzlichen Gebühren und Kosten aufgrund einer nicht durchführbaren oder verschobenen Lieferung wegen Abwesenheit des finalen Empfängers oder aufgrund falscher bzw. unvollständiger Angaben des Kunden werden von unserer Gesellschaft an den Kunden weitergegeben.
Die Bestimmungen von Artikel L. 133-3 Code de commerce, die insbesondere in u. g. Artikel 5 aufgegriffen werden, gelten für Direktlieferungen nach Hause.
Jede Rücksendung von Produkten oder Stornierung einer Bestellung muss vorab schriftlich zwischen unserer Gesellschaft und dem Kunden vereinbart worden sein. Waren, die ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung zurückgesandt werden, können nicht Gegenstand einer Gutschrift und/oder eines Austauschs sein. Unsere Gesellschaft behält sich die Möglichkeit vor, dem Kunden die Logistik- oder Zwischenlagerkosten für zurückgesandte oder stornierte Bestellungen in Rechnung zu stellen. Sollte die Ware einer stornierten Bestellung von unserem Lager versandt worden sein, wird dem Auftraggeber eine Pauschale von 90 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Bei Rücksendungen, die von unserer Gesellschaft akzeptiert wurden, muss das Produkt dem Spediteur in seiner Originalverpackung in einwandfreiem Zustand und mit jeglichem eventuellen Zubehör, Montageanleitungen und dazugehörigen Unterlagen wieder übergeben werden.
Die Kosten für Rücksendungen und Transport werden nicht von unserer Gesellschaft übernommen, selbst wenn diese sie möglicherweise vorgestreckt hat. Sie müssen letztlich vom Kunden übernommen werden.
4.3.4 DSGVO: Die im Bestellschein genannten Informationen werden vom Auftraggeber als Verantwortlichem für die Verarbeitung unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Regeln erhoben. Diese Angaben sind für unsere Gesellschaft bestimmt, um mit einem möglicherweise eingesetzten Spediteur die Bestellung und Lieferung an den Endkunden zu bearbeiten. Es ist deshalb unerlässlich, dass die vom Endkunden erhobenen Daten richtig, vollständig und aktuell sind. Diese Daten werden von unserer Gesellschaft nur zum Zweck der Lieferung der Produkte verwendet und nicht über die gesetzliche Verjährung hinaus gespeichert.

5 – Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt oder Ereignissen, die unsere Gesellschaft in Schwierigkeiten bringen oder es ihr unmöglich machen, eine Bestellung oder einen Vertrag unter den vereinbarten Konditionen, auch in Bezug auf den Preis, auszuführen, werden die Verpflichtungen unserer Gesellschaft bis zum Erlöschen des Ereignisses, welches die normale Ausführung der Bestellung oder des Vertrags verhindert hat, ausgesetzt.
Als höhere Gewalt erachtet werden: Ereignisse im Zusammenhang mit Streik, Aussperrungen, Bränden, Pandemie, Epidemie, Überschwemmung, Unwetter, Materialschäden, Aufständen, Krieg, Einstellen der Triebkraft, Unterbrechung der Stromversorgung, Rohstoffknappheit, Anstieg der Rohstoffkosten, Anstieg der Transportkosten, Änderungen der Normen und Vorschriften entweder bei uns oder bei unseren Lieferanten oder Spediteuren, Lieferverzug unserer Lieferanten oder Subunternehmer, selbst wenn nur teilweise, und unabhängig von deren Grund.
Im Falle höherer Gewalt benachrichtigt unsere Gesellschaft den Kunden über die Aussetzung per Einschreiben mit Rückschein unter Angabe des Falles höherer Gewalt und dokumentiert diesen gegebenenfalls. Der Nachweis eines Vorliegens von höherer Gewalt kann auch später erfolgen, in jedem Fall innerhalb der unten genannten Frist von vier Wochen.
Sollte ein Fall höherer Gewalt mehr als vier (4) Wochen nach dieser Benachrichtigung andauern, kann der Vertrag oder die Bestellung auf Ersuchen einer der Parteien aufgelöst werden.
Die Aussetzung oder Stornierung einer Bestellung oder eines Vertrags bei höherer Gewalt schließen Entschädigungen oder Vertragsstrafen jeglicher Art aus.

6 – Transport
Sofern keine besonderen Bestimmungen vereinbart wurden, erfolgen unsere Verkäufe Franko (für Lieferungen „außer Geschäfte“ kontaktieren Sie uns bitte). Wir behalten uns das Recht vor, die geeignetsten Transportarten zu wählen.
Unsere Waren und ihre Verpackung reisen stets auf Gefahr des Kunden, unabhängig von der Zahlungsweise.
Wir haften in keinem Fall für Zerstörung, Transportschäden, Verluste oder Diebstähle während des Transports. Die in Artikel L. 133.3 Code de commerce genannten Vorbehalte müssen begründet werden und dem Spediteur direkt nach Entgegennahme der Waren mitgeteilt sowie per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 72 Stunden (Werktage)
bestätigt werden. Eine Kopie des Frachtbriefs, auf dem die Vorbehalte detailliert und gut lesbar vermerkt werden, muss unserer Gesellschaft am selben Tag übermittelt werden.
Unsere Gesellschaft informiert den Kunden rechtzeitig im Falle von Unwägbarkeiten bei der Organisation des Transports, die eine Änderung des Liefertermins notwendig machen. Sollten diese Unwägbarkeiten aus Umständen resultieren, die unabhängig vom Willen der Parteien sind, insbesondere durch Verschulden des Spediteurs, und wir den Kunden 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin informieren, um diesen Unwägbarkeiten Rechnung zu tragen und die Transportbedingungen oder den Liefertermin zu ändern, kann unserer Gesellschaft gemäß Artikel 10 dieser AGB keine Vertragsstrafe auferlegt werden.

7 – Abnahme
Eine auf den ersten Blick konforme Lieferung, die am Tag und zur Zeit der ursprünglich vereinbarten Frist vorgebracht wird, muss von den internen Abteilungen des Kunden abgenommen werden.
Unsere Gesellschaft haftet nicht für Änderungen der Lieferzeiten im Falle von widersprüchlichen Angaben der internen Abteilungen des Kunden (Einkauf/Wareneingang). Es kann keine Vertragsstrafe jedweder Art angewandt werden bei einer Änderung des Liefertermins durch die internen Abteilungen des Kunden.
Wird die Abnahme aus irgendeinem Grund verweigert, muss die Warenannahme-Abteilung des Kunden das Dokument des Spediteurs abstempeln, das bescheinigt, dass dieser am Tag xy zur Uhrzeit xy vorstellig wurde und muss den Grund der Weigerung angeben.
Bei ungerechtfertigter Lieferverweigerung durch den Kunden oder bei verspäteter Übernahme der Produkte trägt der Kunde sämtliche Risiken und muss den Preis der Bestellung zahlen. Im Übrigen kann unsere Gesellschaft die Produkte auf Kosten des Kunden zwischenlagern und von ihm die Erstattung der Transportkosten verlangen. Unsere Gesellschaft kann auch den Verkauf aufgrund von Verschulden des Kunden auflösen und die Produkte weiterverkaufen, unbeschadet Schadenersatzansprüchen, die von uns gefordert werden können.
Eine Annahmeverweigerung oder Rücksendung von Waren ist nicht möglich, ohne dass unsere Gesellschaft in der Lage war, kontradiktorisch das tatsächliche Bestehen des Beschwerdepunkts zu kontrollieren und ohne vorherige schriftliche Zustimmung unserer Gesellschaft.

8 – Palettenträger
Die Palettenträger für die Lieferung unserer Produkte können vom Typ EUROPAL (Angabe des EPAL-Logos) sein. In diesem Fall werden sie mit Pfand belegt und ihr Eigentum geht nicht zum Zeitpunkt der Lieferung über. Diese Paletten müssen zurückgegeben oder bei der Lieferung ausgetauscht werden. Unser Kunde verpflichtet sich, sie bei jeder Lieferung an unsere Gesellschaft oder an den Spediteur nach dem Prinzip „1:1“ zurückzugeben: eine gelieferte EUROPAL-Palette = eine zurückgegebene EUROPAL-Palette. Der Kunde verpflichtet sich, die für diese Rücknahme notwendigen materiellen und personellen Mittel einzusetzen. Innerhalb einer Frist von 15 Werktagen werden EUROPAL-Paletten, die nicht an den Kunden zurückgegeben oder ausgetauscht werden, zum Einzelpreis von je 15 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

9 – Reklamation – Warenrücksendung – Garantien
9.1 Im Allgemeinen beschränkt sich bei anerkanntermaßen defekter oder nicht konformer Ware unsere Verkäuferhaftung entweder auf den Umtausch der Ware oder der Ersatzteile je nach Art des Produkts in identischer oder gleichwertiger Form, oder auf den Wert, der für sie in Rechnung gestellt wurde. Eine Ablehnung oder Rücksendung von Waren aufgrund von Nichtkonformität ist nicht möglich, ohne dass unsere Gesellschaft in der Lage war, kontradiktorisch das tatsächliche Bestehen des Beschwerdepunkts gemäß den unten beschriebenen Verfahren und Konditionen zu kontrollieren und ohne vorherige schriftliche Zustimmung unserer Gesellschaft.
Unsere Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
Unsere Garantien und unsere Haftung sind ausgeschlossen im Falle einer Veränderung eines Produkts oder seiner Zweckbestimmung.
9.2 Verfahren
Unser Verfahren „Vorbringen einer Reklamation“ ist Bestandteil der vorliegenden AGB. Es ist auf unserer Webseite www.forst-style-groupe.com verfügbar.
Das Reklamationsdatum ist der Zeitpunkt, an dem unser vollständig ausgefülltes Reklamationsformular zusammen mit sämtlichen Belegen übermittelt wird.
Unvollständige Reklamationsformulare und/oder solche mit unvollständigen Belegen und/oder eine nicht fristgerechte Übermittlung ermöglichen nicht die Umsetzung unserer gesetzlichen und kommerziellen Garantie.
9.3 Offensichtliche Mängel, Bruch und Nichtkonformität
Die Konformität mit der Bestellung muss zwingend zum Zeitpunkt der Lieferung kontrolliert werden. Unbeschadet der gegenüber dem Spediteur zu ergreifenden Bestimmungen müssen Reklamationen aufgrund von Nichtkonformität, die nicht bei der Abnahme nachweisbar sind, bei unseren Mitarbeitern über unser vollständig ausgefülltes Vorfallsblatt oder Formular samt allen beigefügten Belegen innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme oder Bereitstellung der Produkte angezeigt werden, andernfalls sind diese Ansprüche verwirkt und unzulässig. Ein unvollständiges Blatt stellt keine gültige Reklamation dar.
Reklamationen von Fehlteilen, die nicht bei Eintreffen festgestellt wurden und nicht in den Vorbehalten im Frachtbrief angegeben werden, werden abgelehnt.
Jede Reklamation muss begründet werden. Der Kunde muss unserer Gesellschaft die Möglichkeit geben, die Richtigkeit der vorgebrachten Mängel oder Nichtkonformitäten kontradiktorisch zu prüfen und Abhilfe zu schaffen.
Der Kunde untersagt es sich, strittige Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung unserer Gesellschaft zurückzugeben.
Produkte können nur zurückgegeben werden, wenn sie sich in einem einwandfreien Zustand und in ihrer Originalverpackung befinden. Die Kosten und Risiken der Rücksendung trägt der Kunde.
Im Falle einer berechtigten Reklamation beschränkt sich unsere Garantie entweder auf den Umtausch der Ware in identischer oder gleichwertiger Form, oder auf den Wert, der für sie in Rechnung gestellt wurde.
Unsere Garantie für offensichtliche Mängel, Bruch und Nichtkonformität schließt ausdrücklich sämtliche Schadensersatzansprüche, Gebühren und Entschädigungen für Transport, Beförderung oder Umsetzung aus. Der Kunde trägt die Kosten für sämtliche Teile, die im Rahmen des Kundendienstes versandt wurden und nicht erhalten oder erneut versandt wurden.
9.4 Versteckte Mängel
Eine Reklamation aufgrund versteckter Mängel muss innerhalb von acht Tagen nach ihrem Feststellen an uns über unser Vorfallsblatt und unser Formular übermittelt werden. Ein unvollständiges Blatt stellt keine gültige Reklamation dar.
Eine Klage aufgrund versteckter Mängel ist nach Ablauf einer Frist von einem Jahr nicht mehr zulässig.
Wir garantieren die Instandsetzung oder den kostenlosen Umtausch (in identischer oder gleichwertiger Form oder in Höhe des Werts, der in Rechnung gestellt wurde) sämtlicher Produkte oder defekter Teile, die von einem versteckten Mangel hinsichtlich ihres Materials oder ihrer Herstellung betroffen sind.
Unsere Garantie für versteckte Mängel schließt ausdrücklich sämtliche Schadensersatzansprüche, Gebühren und Entschädigungen für Transport, Beförderung, Umsetzung, Demontage usw. aus.
Jedwede anormale oder nicht den von unserer Gesellschaft angegebenen Spezifikationen (z. B. Katalog, Produktdatenblatt, Anleitung usw.) entsprechende und ordnungsgemäße Nutzung der Produkte ist von jeglicher Garantie ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mängel und Beschädigungen durch natürliche Abnutzung, mangelhafte Instandhaltung, Einbau oder sonstige Ereignisse, die uns fremd sind. Unsere Produkte sind ausschließlich für den häuslichen Gebrauch bestimmt. Eine Nutzung unserer Produkte außerhalb dieses Anwendungsbereichs und insbesondere eine gewerbliche Nutzung kann nicht Anlass zu einer Reklamation geben.
9.5 Kommerzielle Garantien
Unser Verfahren „Vorbringen einer Reklamation“ legt die kommerziellen Garantien fest, die wir je nach Produktkategorie gewähren, sowie die Modalitäten und Fristen für die Umsetzung. Bei einer gerechtfertigten Reklamation beschränkt sich unsere kommerzielle Garantie auf den Austausch der Ware, oder der defekten Teile je nach Produktart, in identischer oder gleichwertiger Form. Unsere kommerzielle Garantie schließt ausdrücklich sämtliche Schadensersatzansprüche, Gebühren und Entschädigungen für Transport, Beförderung oder Umsetzung aus.
9.6 Präsentation der Produkte
Es obliegt dem Kunden, die Präsentation der Produkte im Hinblick auf deren Weiterverkauf an die Verbraucher zu gewährleisten. Wenn unsere Waren nicht für den Einzelverkauf vorbereitet sind, obliegt es ebenfalls dem Kunden, die gesetzlich vorgeschriebenen Etiketten und Angaben darauf anzubringen. Wir können nicht aus diesen Gründen oder wegen eines Säumnisses des Kunden in Bezug auf seine Verpflichtungen gegenüber dem Verbraucher haftbar gemacht werden.
Wenn der Kunde der Ansicht ist, dass die gelieferten Produkte einen Schaden beim Verbraucher verursachen könnten oder wenn er von einer Person oder Behörde darauf hingewiesen wurde, dass ein solches Risiko besteht, ist er verpflichtet, uns schnellstmöglich gemäß den folgenden Modalitäten darüber zu informieren:
Telefonische Erreichbarkeit zu Geschäftszeiten: +33 (0)3.20.28.25.25
Jeder Anruf muss schriftlich bestätigt werden an folgende Faxnummer: 03.20.24.88.25 und per E-Mail an contact@forest-style.com.
Diese Bestätigungen müssen präzise Angaben zu den Produktreferenzen und den Elementen, die zum Grund des Anrufs geführt haben, enthalten.

10- Vertragsstrafen – Servicerate
Im Falle einer Verpflichtung unserer Gesellschaft zu (i) der Anwendung von Vertragsstrafen oder (ii) dem Erreichen einer Servicerate bei den konform und/oder innerhalb der Lieferfristen gelieferten Bestellreihen, die gegebenenfalls zur Anwendung von Vertragsstrafen aufgrund von Verspätung oder Abbruch berechtigen, sind die Bestimmungen von Artikel L. 441-17 Code de commerce zu beachten. Nur die Situationen, welche die vereinbarte Fehlermarge überschreiten und dazu führen, dass die Waren beim Kunden vergriffen sind, können zur Anwendung von Vertragsstrafen berechtigen und unserer Gesellschaft musste im Vorfeld die Möglichkeit gegeben werden, das tatsächliche Bestehen des angeführten Beschwerdepunkts zu prüfen. Hierfür verpflichtet sich der Kunde, für jede Vertragsstrafenlinie den angeführten Beschwerdepunkt nachzuweisen und zu dokumentieren und das Bestehen eines ausverkauften Bestands im Warenregal und im Lager zu belegen. Diese Nachweise müssen gleichzeitig mit der Übermittlung der Benachrichtigung über Vertragsstrafen erfolgen. Unsere Gesellschaft muss ausreichend Zeit haben, die übermittelten Angaben zu analysieren: Diese Frist muss die eigene Frist des Kunden berücksichtigen, um die Vertragsstrafen ab den Lieferterminen festzulegen und kann keinesfalls weniger als 30 Werktage ab Erhalt der sorgfältig dokumentierten Benachrichtigung über Vertragsstrafen betragen. Diese Frist kann nicht beginnen, wenn die entsprechenden Belege nicht übermittelt wurden.
Wenn unsere Gesellschaft den Kunden spätestens 48 Stunden vor der Lieferung über Unwägbarkeiten informiert hat oder im Fall von Umständen, die unabhängig vom Willen der Parteien sind, oder bei höherer Gewalt, ist unsere Gesellschaft von den Vertragsstrafen befreit.
Ausschließlich die ausdrücklich von unserer Gesellschaft akzeptierten Vertragsstrafen können angewandt werden. Die Frist für die Zahlung der Vertragsstrafen entspricht der Zahlungsfrist für Rechnungen, die gegebenenfalls dem Kunden laut den besonderen Bedingungen gewährt wurde.
Im Falle einer Benachrichtigung über Vertragsstrafen, die sich als nicht dokumentiert oder unbegründet erweisen, muss der Kunde unsere Gesellschaft für die Zeit der Kontrolle und deren Wiederbearbeitung durch die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 50 % der stornierten Vertragsstrafen entschädigen. Unsere Gesellschaft informiert den Kunden darüber, der uns sämtliche Anmerkungen innerhalb einer Frist übermitteln kann, die derjenigen entspricht, über die unsere Gesellschaft verfügt, um die genannten Vertragsstrafen zu kontrollieren und die keinesfalls weniger als 30 Werktage betragen kann. Ohne Anmerkungen des Kunden innerhalb dieser Frist sendet unsere Gesellschaft die entsprechende Rechnung, die innerhalb der eventuell dem Kunden laut besonderen Bedingungen gewährten Zahlungsfrist für Rechnungen bezahlt werden muss.
Werden in einem Jahr N Vertragsstrafen aufgrund von Verspätung oder Abbruch gewährt, denen unsere Gesellschaft ausdrücklich zugestimmt hat, verpflichtet sich der Kunde, die entsprechenden Rechnungen oder Lastschriften spätestens am 31. März des Jahres N+1 zu übermitteln. Nach diesem Zeitpunkt können sie nicht mehr gefordert werden. Im Übrigen verjährt die Klage des Kunden auf Zahlung von Vertragsstrafen aufgrund von Verspätung oder Abbruch innerhalb von einem Jahr ab Ausgabedatum der Rechnung oder Gutschrift.

11 – Geistiges Eigentum
Die auf Wunsch des Kunden durchgeführten Studien und die erstellten Entwürfe, Skizzen, Modelle und Prototypen bleiben alleiniges Eigentum unserer Gesellschaft. Alle Schutzrechte und insbesondere die Urheberrechte, das Markenrecht, Patentrecht, und Know-how bleiben streng unserer Gesellschaft vorbehalten.
Unsere Gesellschaft kann dem Kunden auch Marketingtools zur Verfügung stellen, um die Nutzung unserer Produkte zu unterstützen, zu vereinfachen oder zu fördern, beispielsweise Fotos, Videos oder Weblinks (z. B.: Tutorials, Werbevideos usw.). Der Kunde verpflichtet sich, diese Tools ausschließlich für unsere Produkte und für seine eigenen Kunden einzusetzen, insbesondere unter Ausschluss von Drittprodukten (unabhängig davon, ob diese in direkter Konkurrenz stehen oder nicht).

12 – Zahlung
Sofern keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden, sind Rechnungen in bar zu zahlen. Auch wenn gegebenenfalls eine Zahlungserleichterung genutzt werden konnte, sind

wir nicht verpflichtet, diese aufrechtzuerhalten. Unsere Rechnungen werden am Tag des Versands der Waren ausgestellt und an den Kunden geschickt. Das Rechnungsdatum ist der Zeitpunkt, ab dem das darauf angegebene Fälligkeitsdatum berechnet wird. Jeglicher Vorfall bei der Zahlung und allgemein gesprochen jegliche Verschlechterung des Kredits des Käufers kann zur Forderung von Garantien, einer Zahlung in bar oder per sofort zahlbarem Wechsel vor Ausführung der Bestellung berechtigen.
Beanstandungen in Bezug auf die Rechnungen müssen uns innerhalb von acht Tagen per Einschreiben mit Rückschein zugehen; andernfalls sind diese verwirkt und unzulässig.
Der Kunde darf keine Aufrechnungen oder Abzüge von den an unsere Gesellschaft geschuldeten Beträgen vornehmen. Jedwede einseitige Aufrechnung oder Abzug durch den Kunden (beispielsweise wegen Lieferverzug, Nichtverfügbarkeit, Fehlmenge oder Nichtkonformität) stellt eine ausbleibende Zahlung mit allen damit verbundenen Konsequenzen gemäß Artikel 11 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

13 – Ausbleibende Zahlung
Eine ausstehende Zahlung führt von Rechts wegen ohne vorherige Inverzugsetzung zu Verzugszinsen in Höhe des EZB-Satzes zuzüglich 10 Prozentpunkten. Der Kunde schuldet außerdem von Rechts wegen eine Pauschalentschädigung für Eintreibungsgebühren in Höhe von 15 % der noch offenen Beträge mit einer Mindestsumme von 40 € bei Zahlungsverzug. Die Kosten für Rechtsstreitigkeiten trägt der Kunde. Der Zahlungsverzug einer einzigen Rechnung oder Fälligkeit führt von Rechts wegen zur sofortigen Fälligkeit aller vom Kunden geschuldeten Beträge. Kommt der Kunde seiner wesentlichen Verpflichtung zur Zahlung bei Fälligkeit nicht nach, stellt dies ein schwerwiegendes Vergehen dar und kann von Rechts wegen zur Einstellung bei der Ausführung der laufenden Bestellungen und Lieferungen führen.

14 – Eigentumsvorbehalt
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Preises Eigentum unserer Gesellschaft. Der Kunde trägt alle Risiken für Verlust, Beschädigung, selbst durch Zufall, Verschulden eines Erfüllungsgehilfen oder höhere Gewalt.

15 – Laufzeit – Kündigungsfrist – Vertragsauflösung wegen Verschuldens
Die Parteien können ihre Geschäftsbeziehung beenden, indem sie ihre Absicht per Einschreiben mit Rückschein unter zwingender Wahrung einer Kündigungsfrist mitteilen. Diese Kündigungsfrist beträgt mindestens: sechs Monate, wenn die Geschäftsbeziehungen seit mehr als einem Jahr bis fünf Jahre bestehen; zwölf Monate, wenn die Geschäftsbeziehungen seit mehr als fünf Jahren bis zehn Jahre bestehen; achtzehn Monate, wenn die Geschäftsbeziehungen seit mehr als zehn Jahren bestehen. Nur ein Einschreiben mit Rückschein, in dem ausdrücklich eine der im vorliegenden Artikel vorgesehenen Minimalfristen genannt werden und in dem eindeutig der Zeitpunkt ihres Endes festgelegt wird, stellt den gültigen Beginn der Kündigungsfrist vor. Jedwede andere Form, beispielsweise die Benachrichtigung über ein Ausschreibungsverfahren, kann nicht den Startpunkt für eine Kündigungsfrist darstellen. Diese Kündigungsfristen sind einzuhalten, selbst wenn die Beziehungen sich durch eine oder mehrere Ausschreibungsverfahren ergeben haben.
Im Falle eines schwerwiegenden Vergehens bei der Ausführung ihrer vertraglichen Verpflichtungen durch die eine Partie kann die andere Partei die Geschäftsbeziehungen beenden, jedoch erst nach Versand einer Inverzugsetzung, ihren Verpflichtungen nachzukommen oder Abhilfe zu schaffen, die nach einer Frist von 30 Tagen erfolglos geblieben sind.

16 – Nicht-Abwerben von Personal
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber unserer Gesellschaft, Angestellte, die auf unserer Personalliste stehen, weder direkt noch indirekt zu werben, abzuwerben, einzustellen oder dies zu versuchen, zu beschäftigen oder dies zu versuchen. Diese Verpflichtung zum Nicht-Abwerben gilt ebenfalls für Personen, die bei unserer Gesellschaft innerhalb von sechs Monaten vor ihrer eventuellen Einstellung beim Kunden angestellt waren, unabhängig von dem Grund, aus dem sie unsere Gesellschaft verlassen hat. Diese Verpflichtung zum Nicht-Abwerben unseres Personals dauert (i) solange zwischen uns ein Vertrag ausgeführt wird oder allgemein solange wir Geschäftsbeziehungen unterhalten und (ii) für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Beendigung des letzten Vertrags zwischen uns oder des Endes unserer Geschäftsbeziehungen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung zum Nicht-Abwerben verpflichtet sich der Kunde von Rechts wegen zur Zahlung einer finanziellen Vertragsstrafe in Höhe von 12 Monaten der monatlichen Bruttovergütung (einschließlich Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben), deren durchschnittlicher Betrag sich auf der Grundlage der letzten zwölf monatlichen Bruttovergütungen des Angestellten berechnet, als dieser zum Personal unserer Gesellschaft gehörte, zuzüglich 30 %.

17 – DSGVO
Unsere Gesellschaft ist gehalten, Daten über den Kunden, seine Angestellten und gegebenenfalls Dienstleister zum Zweck der Verwaltung der Kundenbeziehung, Buchhaltung, Kundendienst, Information und Kundenakquise zu erheben. Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung beruht auf der Ausführung der vorvertraglichen oder vertraglichen Maßnahmen und auf dem berechtigten Interesse. Unsere Gesellschaft verpflichtet sich, die geltenden juristischen Regeln zu beachten sowie dazu, dass die Verarbeitungen innerhalb der Europäischen Union oder in einem Land stattfinden, das von der Europäischen Kommission anerkannt wird als über ein ausreichendes Schutzniveau verfügend oder Zugriff habend auf die Standard-Vertragsklauseln der Kommission im Falle einer Übertragung in ein Drittland. Für sämtliche Fragen und im Falle der Ausübung von Rechten, die per Gesetz den betroffenen Personen zuerkannt werden, können Sie unsere Gesellschaft unter der Adresse contact@forest-style.com unter Hinzufügen eines Identitätsnachweises kontaktieren.
Wenn der Kunde unserer Gesellschaft personenbezogene Daten bezüglich seiner eigenen Endkunden mitteilt, handelt es sich um die Übertragung von notwendigen Daten für die Bearbeitung von Bestellungen, Lieferung, Kundendienst oder aus anderen Gründen im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte durch unsere Gesellschaft an den Kunden und den Weiterverkauf dieser Produkte an Endkunden. Unsere Gesellschaft kommt in diesem Rahmen auf Wunsch des Kunden als Empfänger der Daten und/oder Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO und auf seine Anweisungen zum Einsatz. Unser Gesellschaft verpflichtet sich, (i) die Daten nur zu den Zwecken zu verarbeiten, zu denen sie ihr im Rahmen ihrer Beziehung mit dem Kunden mitgeteilt wurden (ii) sie nur an die Personen zu übermitteln, die davon Kenntnis haben müssen unter ihren Mitarbeitern oder ihren Dienstleistern wie beispielsweise den Spediteuren (iii) die Vertraulichkeit der Daten zu wahren und sie mit demselben Sicherheitsniveau zu verarbeiten als ob es sich um ihre eigenen Daten handeln würde, um den Schutz der Personenrechte zu gewährleisten (iv) den Kunden im Falle einer Verletzung der Sicherheit zu informieren.

18 – Streitigkeiten
Das anwendbare Recht ist das französische Recht und die Parteien verzichten ausdrücklich auf die Anwendung des Wiener Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge.
Selbst im Falle einer Heranziehung von Dritten oder bei mehreren Beklagten liegt die ausschließliche Zuständigkeit beim Handelsgericht LILLE METROPOLE für alle Fragen in Bezug auf die Entstehung, die Gültigkeit, die Auslegung, die Ausführung oder die Nicht-Ausführung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und der sich daraus ergebenden Bestellungen. Bei Streitfällen im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien oder den Modalitäten zu deren Beendigung liegt die ausschließliche Zuständigkeit beim Handelsgericht LILLE METROPOLE.